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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines: Für alle Lieferungen und künftigen Geschäftsabschlüsse gelten die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen und alle anderen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für eigene Einkaufsbedingungen des Bestellers. Unsere Geschäftsbedingunen liegen und hängen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Wunsch senden wir sie auch jederzeit kostenlos zu. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller diese vorbehaltlos an.

2 Preise: Alle Preise gelten zuzüglich Verpackung, Transport und Mehrwertsteuer. Im Falle von unvorhergesehenen Preiserhöhungen unserer Lieferanten sind wir berechtigt diese Preiserhöhungen an den Besteller weiterzugeben.

3 Lieferzeit: Lieferzeiten sind Produktabhängig. Lieferzeitangaben sind unverbindlich und werden nach sorgfältiger Prüfung der Möglichkeiten genannt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Änderungen der Bestellung setzen die zugesagte Lieferzeit ausser Kraft. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Verzögerungen die durch unsere Lieferanten oder durch entsprechende Transportunternehmen entstehen.

4. Erstellungs- und Montagekosten: Die Erstellungskosten sind in der Regel mit im Angebot erfasst. Wünscht der Besteller auch eine Montage der gelieferten Artikel vor Ort so hat er dafür Sorge zu tragen dass die hierfür erforderlichen Gegebenheiten erfüllt sind. Diese sind zum Beispeil: Bereitstellung von Strom und von Hubwagen/Gerüsten sowie nötigenfalls Straßenabsperrungen und andere Maßnahmen die für eine fachgerechte und sichere Montage erforderlich sind. Sind diese oder eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt so sind wir nicht verpflichtet die Montage vorzunehmen. Die Mehrkosten die durch die Nichterfüllung der benötigten Voraussetzungen entstehen trägt der Besteller. Bei höherer Gewalt wie Regen, Sturm oder Schnee behalten wir uns das Recht vor die Montage auf einen späteren Termin zu verschieben. Sollte dieser Fall eintreten hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung. Leuchttransparente oder sonstige elektrischen Geräte werden von uns nur zum Zwecke der Funktionsprüfung angeschlossen - der Besteller ist verpflichtet den Anschluss dieser Geräte von einem autorisierten Elektriker vornehmen zu lassen.

5. Versand und Anlieferung: Die Versendung der Ware erfolgt auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Weg. Leuchttransparente und Schilder sowie andere empfindliche Waren werden grundsätzlich nicht per Paketdienst verschickt. Bei Eilaufträgen hat der Besteller die höheren Anlieferungskosten zu übernehmen. Die Anlieferung erfolgt frei Haus, das heißt, die Versand- oder Anlieferungskosten werden dem Besteller von uns in Rechnung gestellt. Nicht sofort zu erkennende Transportschäden sind uns umgehend schriftlich zu melden. Bei Ware die per Spedition versandt wird ist die Ware in Gegenwart des Fahrers auszupacken und auf Schadenfreiheit zu überprüfen. Bei Schäden sind diese auf dem Versandbeleg zu vermerken und vom Transporteur abzuzeichnen. Transportschäden berechtigen den Besteller nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen.

6. Zahlung: Die Berechnung erfolgt in der Regel am Tage der Anlieferung bzw. der Montage. Wenn nicht anders vereinbart ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Wir sind jederzeit berechtigt, insbesondere bei großen Aufträgen und Sonderanfertigungen, abweichende Zahlungsweisen wie Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Säumige Zahler werden nur per Nachnahme oder Vorauskasse beliefert. Neue Bestellungen werden erst bearbeitet wenn alle offenen Forderungen beglichen sind. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt ohne besonderen Nachweis Verzugszinsen von 4% über dem geltendem Diskontsatz zu berechnen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Termin des Geldeingangs auf unserem Konto maßgebend. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Veräußerung. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet uns über die Vorbehaltsware sowie Forderungsabtretungen unverzüglich Mitteilung zu machen.

7. Mängelrüge und Gewährleistung: Wir erledigen die uns übertragenen Aufträge gewissenhaft und sorgfältig. Sollte eine Lieferung dennoch Mängel aufweisen und Anlaß zur Reklamation geben, müssen uns diese Mängel innerhalb acht Tagen nach Erhalt bzw. Montage der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Ist die Beanstandung berechtigt, haben wir das Recht zu wählen zwischen Nachbesserung, Preisnachlaß oder Ersatz. Fur Folgeschäden haften wir nicht. Fehler die aufgrund falscher oder ungenauer Angaben bei der Bestellung entstehen schließen sämtliche Ansprüche aus, ebenso telefonisch aufgegebene Bestellungen. Die Gewährleistungspflicht erlischt wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgenmäß behandelt oder verarbeitet wird oder die bestellte Ware für den vorgesehen Einsatzzweck nicht geeignet ist. Die Gewährleistungspflicht erlischt ferner wenn die Ware nicht von autorisierten Fachfirmen verarbeitet bzw. montiert wird - dies gilt insbesondere bei Leuchttransparenten. Der Besteller ist verpflichtet die Produkte vor der Verwendung für den vorgesehenen Einsatzzweck zu prüfen und durch entsprechend autorisierte Fachfirmen verarbeiten bzw. montieren zu lassen. Die Anmeldung von Mängeln berechtigt den Besteller nicht Zahlungen zurückzubehalten. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten nicht sind wir zu keinerlei Leistung verpflichtet.

8. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, dies gilt auch bei Weiterveräußerung der Ware. Der Besteller tritt schon bei der Bestellung sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen zur Sicherung unserer Ansprüche ab. Der Besteller hat uns auf Verlangen unverzuglich schriftlich mitzuteilen an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug sind wir berechtigt die Herausgabe der Ware zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet auf Verlangen die Ware gut verpackt auf seine Kosten an uns zurückzusenden oder die Ware bei Abholung herauszugeben. Alle Vorschriften zum Eigentumsvorbehalt gelten auch wenn die Ware weiter veräußert wurde. Wir sind berechtigt den Abnehmern des Bestellers die Abtretung der Forderung an uns mitzuteilen und die Forderung einzuziehen.

9. Sonstiges: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kerpen. Sind oder werden einzelne Bestimmurngen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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